Anwaltliche Dienstleistungen

Philipp Juchli ist als Rechtsanwalt beratend und prozessierend in den nachfolgenden Fachgebieten tätig.

Gesellschafts- und Handelsrecht

Von der Gründung bis zur Liquidation

Sowohl unsere anwaltlichen als auch notariellen Dienstleistungen stehen unseren Mandanten von der Gründung eines Unternehmens bis zu dessen Liquidation zur Verfügung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform, bei der Gründung, bei der Errichtung einer zweckmässigen Organisation und von Holdingstrukturen, beim Aufsetzen von Aktienkauf- und Aktionärbindungsverträgen, bei der Durchführung von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen, bei Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Asset Deals), Mergers & Acquisitions oder Unternehmensübernahmen.  Als Urkundspersonen sind wir in der Lage, handelsregisterrechtliche Beurkundungen aus einer Hand anzubieten (vgl. untenstehend "Notarielle Dienstleistungen"). Wir beraten Verwaltungsrats- und Geschäftsleistungsmitglieder sowie Aktionäre bei gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragstellungen und stehen ihnen in Gerichtsverfahren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Seite.

Unternehmensführung, Umstrukturierungen sowie Nachfolgeplanung und -regelung

Unternehmern und Führungskräften bieten wir unsere Unterstützung bei Fragen der Unternehmensführung, bei der Erstellung von Organisationsreglementen, bei der Errichtung einer angemessenen Organisationsstruktur (Corporate Governance) und Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Compliance), zur Durchsetzung oder Abwehr von Verantwortlichkeitsansprüchen, bei strategischen Problemstellungen oder bei der Umstrukturierung ihres Unternehmens. Unsere betriebswirtschaftlichen Kenntnisse erlauben es uns, den rechtlichen Fragestellungen mit ökonomisch sinnvollen und gleichwohl pragmatischen und juristisch sachgerechten Lösungsansätzen zu begegnen. Zusammen mit unseren Mandanten und unseren interdisziplinären Partnern der NachfolgeTeam AG begleiten wir Unternehmer im gesamten Nachfolgeprozess und erarbeiten massgeschneiderte Nachfolgeregelungen, damit sie sich unbeschwert ihren beruflichen und privaten Aufgaben widmen können.

Vertrags- und Haftpflichtrecht

Vertragsgestaltung

Um Unklarheiten und Streitigkeiten bereits bei Vertragsanbahnung zu vermeiden, lohnt es sich häufig, die Vertragsgestaltung einem Rechtskundigen zu überlassen. Gerne übernehmen wir für unsere Mandanten die Abfassung oder die Prüfung von Verträgen jeglicher Art im privaten oder geschäftlichen Kontext (u.a. von Kaufverträgen, Miet- und Leasingverträgen, Arbeitsverträgen, Werkverträgen, Aufträgen, Darlehens- verträgen, Agenturverträgen, Kooperationsverträgen, Lizenzverträgen, Sicherungsverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Unsere Mandanten erlangen dank unseren praxiserprobten Lösungen die Gewissheit, dass ihre Geschäfte auf einer juristisch fundierten Grundlage stehen und ihre Interessen bereits im Zuge der Vertragsgestaltung optimal gewahrt werden.

Durchsetzung vertaglicher oder ausservertraglicher Ansprüche

Im Konfliktfall stehen wir unseren Mandanten zur Seite, um ihren vertraglichen oder ausservertraglichen Ansprüchen zum Durchbruch zu verhelfen oder ihnen bei der Abwehr von gegen sie geltend gemachten Ansprüchen beizustehen. Je nach Ausgangslage begleiten wir unseren Mandanten auf dem Betreibungsweg, im Gerichtsverfahren oder bei Versuchen, mit der Gegenpartei eine aussergerichtliche Lösung zu finden.

Arbeitsrecht

Beratung von Abeitgebern und  Arbeitnehmern

Unsere Mandanten können sich unser fundiertes Fachwissen im Bereiche des Arbeitsrechts zu Nutze machen. Wir sind behilflich bei der Abfassung von Arbeitsverträgen für jede Mitarbeiter- und Kaderstufe, Betriebs-, Personal- und Spesenreglementen sowie bei der Errichtung von Bonussystemen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Fragestellungen im Kontext mit dem Arbeitsverhältnis, insbesondere bei Kündigungen und Freistellungen, bei Krankheit des Arbeitnehmers sowie bei Fragen im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten oder Arbeitszeugnissen.

Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche

In Konfliktsituationen - oder wenn eine solche droht - vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Durchsetzung oder der Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche (z.B. Lohn- oder Provisionsansprüche sowie Überstundenentschädigung) vorprozessual sowie vor der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse und vor Gerichten.

Immobilien- und Mietrecht

Immobilienrecht

Wir stehen unserer Klientschaft zur Seite, wenn planungsrechtliche Fragestellungen zu beantworten, baurechtliche Bewilligungen zu erlangen oder Einspracheverfahren zu überwinden, Probleme im Zusammenhang mit Stockwerkeigentümergemeinschaften zu lösen oder Werkverträge, General- unternehmerverträge, Architekturverträge, Mietverträge oder Pachtverträge zu erstellen sind, damit unsere Mandanten im Falle von Mängeln oder Schäden vertraglich abgesichert sind. Unsere Mandanten beraten wir bei Grundstückkäufen und -veräusserungen sowie bei der Erstellung von neuen und der Beurteilung von bereits bestehenden Dienstbarkeiten. Im Falle einer Auseinandersetzung vertreten wir die Baubeteiligten (Bauherrschaft, Generalunternehmer, Handwerksunternehmen und Planer) oder Nachbarn bei Einigungsversuchen und in Gerichts- und Verwaltungsverfahren.

Mietrecht

Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter in mietrechtlichen Angelegenheiten, unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung von Mietverträgen und vertreten sie bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen vor der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse sowie vor Gerichten, insbesondere in Kündigungsfällen, in Mieterstreckungsverfahren, bei Mängelrügen sowie im Fall einer Mietzinsherabsetzung oder -hinterlegung.

Erb- und Familienrecht

Erb-, Ehe- und Konkubinatsverträge, Testamente sowie Vorsorgeaufträge

In vielerlei privaten oder geschäftlichen Situationen ist es ratsam, sich frühzeitig über die finanziellen und rechtlichen Folgen einer Auflösung der Ehe bzw. des Konkubinats oder eines allfälligen Todes klar zu werden und diese vertraglich oder testamentarisch zu gestalten. Wir stehen unseren Mandanten bei der Erarbeitung von massgeschneiderten Erb-, Ehe- und Konkubinatsverträgen sowie Testamenten zur Seite (und bieten gleichzeitig die Beurkundung derselben an, vgl. untenstehend "Notarielle Dienstleistungen") und unterstützen sie dabei, den Weg für eine konfliktfreie Zukunft zu ebnen. Wir beraten unsere Mandanten in der Strukturierung ihrer Vermögenswerte im Hinblick auf die Erbteilung und in der individuellen Nachlassplanung, damit sie sich sorgenfrei ihren geschäftlichen und privaten Zielen zuwenden können. Um im Falle des Eintritts der Urteilsunfähigkeit Klarheit über die Vertretung im Rechtsverkehr zu schaffen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern, erarbeiten wir auf die persönlichen Bedürfnisse unserer Mandanten ausgerichtete Vorsorgeaufträge.

Willensvollstreckermandate

Zur Durchsetzung des letzten Willens unserer Mandanten bringen wir unser erbrechtliches Fachwissen ausserdem als Willensvollstrecker ein. In dieser Funktion verwalten wir das Nachlassvermögen bis zur Erbteilung, erstellen ein Nachlassinventar, richten Vermächtnisse aus, führen die Erbteilung durch und sind auch im Übrigen für die Nachlassabwicklung besorgt.

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Beratung und Vertretung in Zwangsvollstreckungsverfahren

Wir stehen unseren Mandanten zur effizienten Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen und bei Fragen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht mit Rat und Tat zur Seite. Wir vertreten sie in Betreibungs-, Pfändungs-, Pfandverwertungs- und Konkursverfahren vor den Behörden sowie bei Rechtsöffnungsverfahren vor Gerichten.

Unternehmenssanierungen und Nachlassverfahren

Falls die Unternehmen unserer Mandanten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, erarbeiten wir geeignete Sanierungs- und/oder Restrukturierungsmassnahmen und begleiten sie durch ein Nachlass- oder Liquidationsverfahren.

Arzt- und Gesundheitsrecht

Arzt- und Spitalhaftung

Medizinalpersonen geraten je länger je häufiger in den Fokus der Justiz. Bei Kunstfehlern oder anderen ärztlichen Fehlleistungen drohen haftpflichtrechtliche Forderungen, öffentlicher Druck oder gar ein Strafverfahren, und bei Spitälern ferner ein Disziplinarverfahren. Aufgrund unserer Praxiserfahrung im Bereich der Arzt- und Spitalhaftung sind wir in der Lage, im Interesse unserer Mandanten die Schwierigkeiten dieser verschiedenen Einflussfaktoren zu meistern.

Berufsausübungs- und Betriebsbewilligung, Berufs- und Patientenrecht

Wir begleiten Medizinalpersonen bei der Erlangung von Berufsausübungs- oder Betriebsbewilligungen sowie bei sonstigen berufsrechtlichen oder patientenrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Arzt und Patient.

Immaterialgüterrecht

Firmen- und Markenschutz

Wir beraten und vertreten Unternehmen im Bereich des Kennzeichenrechts und stehen unseren Mandanten für den Schutz und die Sicherung ihrer Immaterialgüterrechte, für die Gestaltung von Lizenzverträgen sowie zur nationalen und internationalen Markenregistrierung zur Verfügung.

Übriges Immaterialgüterrecht

Unsere Mandanten beraten und vertreten wir auch in den übrigen Bereichen des Immaterialgüterrechts, etwa bei urheberrechtlichen Fragestellungen.

Strafrecht

Strafverteidigung

Falls unsere Mandanten ins Visier der Strafuntersuchungsbehörden geraten, stehen wir ihnen zeitnah zur Verfügung, um ihre Rechte und Interessen im polizeilichen Ermittlungsverfahren, im staatsanwaltschaftlichen Unter- suchungsverfahren und im Gerichtsverfahren zu wahren. Unser oberstes Ziel ist ein möglichst günstiges Urteil für unsere Mandanten. Zu unseren Kernkompetenzen gehört insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht.

Opfervertretung

Falls gegen unsere Mandanten eine Straftat verübt wurde, erstatten wir in deren Namen Strafanzeige, vertreten sie gegenüber den Strafuntersuchungsbehörden, wahren ihre Interessen gegenüber dem Täter und setzen Zivilforderungen (Schadenersatz und Genugtuung) gegen diesen durch.

Öffentliches Recht

Öffentliches Baurecht

Unsere Praxiserfahrung im Bereiche des öffentlichen Baurechts können sich unsere Mandanten in Baubewilligungs-, Ein- oder Auszonungs-, Enteignungs- oder anderen baurechtlichen, raumplanungsrechtlichen, umweltschutz- rechtlichen oder verwandten Verfahren zu Nutze machen. Wir prüfen Verfügungen der Behörden und ergreifen im Namen unserer Mandanten in verwaltungsrechtlichen Verfahren die notwendigen Rechtsmittel.

Strassenverkehrsrecht

Wir stehen unseren Mandanten bei strassenverkehrsrechtlichen Fragestellungen zur Seite. Wir prüfen Verfügungen der Strassenverkehrsämter, vertreten unsere Mandanten bei Verkehrsregelverstössen, in Massnahmeverfahren (insbesondere bei Ausweisentzug) und Rechtsmittelverfahren, bei haftpflichtrechtlichen Fragestellungen und übernehmen die Strafverteidigung in strassenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Steuerrecht

In Zusammenarbeit mit unseren Büropartnern der ARTARIS AG beraten und vertreten wir unsere Mandanten in steuer- und abgaberechtlichen Fragen und Verfahren. Wir prüfen Veranlagungsverfügungen der Steuerbehörden, vertreten unsere Mandanten bei Einsprache- und Rekursverfahren und beim Einholen von Tax Rulings, berücksichtigen steuerrechtliche Aspekte in der Gestaltung von Rechtsgeschäften und beraten unsere Mandanten mit dem Ziel, ihre Vermögenswerte steueroptimal zu strukturieren.

Ausländerrecht

Dank unserem Know-how im Bereich von Ansiedlungen natürlicher und juristischer Personen können wir unsere ausländische Mandanten sachkundig zur Seite stehen, wenn sie ihren privaten oder geschäftlichen Mittelpunkt in die Schweiz verschieben und eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung erlangen wollen.

Gutachtertätigkeit

Rechtsgutachten

Im Auftrag unserer Mandanten verfassen wir Rechtsgutachten und juristische Memoranden zu konkreten Fragestellungen in sämtlichen von unserer Kanzlei bearbeiteten Rechtsgebieten.

Notarielle Dienstleistungen 

Als Notar und öffentliche Urkundsperson nimmt Philipp Juchli Beurkundungen und Beglaubigungen vor.

Beurkundung von Rechtsgeschäften in Handelsregistersachen

Für unsere Mandanten erstellen wir die notwendigen öffentlichen Urkunden und Handelsregisterbelege bei Gründungen, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Sitzverlegungen, Zweckänderungen, anderen Statutenänderungen, Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen), Auflösungen, Liquidationen sowie bei Verzicht auf eine Revisionsstelle und führen den hierfür notwendigen Beurkundungsakt durch.

Beurkundung von ehe- und erbrechtlichen Anordnungen und Vorsorgeaufträgen

Zusammen mit unseren Mandanten erarbeiten wir auf die persönlichen Bedürfnisse ausgerichtete ehe- und erbrechtliche Lösungen, erstellen die hierfür notwendigen öffentlichen Urkunden (Ehe- und/oder Erbvertrag, Testament) und führen den Beurkundungsakt durch. Wir beurkunden ferner Vorsorgeaufträge, Bürgschaften, weitere beurkundungspflichtige Willenserklärungen und Affidavits.

Beglaubigung von Unterschriften und von Kopien

Wir sind befugt, die Echtheit von Unterschriften, die Übereinstimmung von Kopien mit deren Originalen, die Echtheit von Übersetzungen und die Echtheit von anderen Dokumenten zu beglaubigen.

Weitere Dienstleistungen

Unsere Kanzlei unterstützt ihre Mandanten bei der erfolgreichen Unternehmensführung und bietet ihnen Unternehmensberatung in strategischen, organisatorischen und anderen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen oder bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Investoren und Behörden. Wir begleiten sie bei einer effizienten Umsetzung ihrer unternehmerischen Ziele. Ferner können wir unseren Mandanten ein Domizil für deren Gesellschaften bereitstellen. Philipp Juchli nimmt ausserdem Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmandate wahr.